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Falsch getankt – wer zahlt den Schaden?

In aller Regel Sie selbst. Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden, dass ein Motorschaden durch Falschbetankung kein Unfallschaden ist, sondern ein Betriebsschaden – und den deckt die Kaskoversicherung nicht. Es gibt Ausnahmen, und die stehen weiter unten.

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Die Grundregel: Betriebsschaden

Die Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden – also Schäden durch ein Ereignis, das plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkt. Ein Zusammenstoß etwa.

Falsch zu tanken ist kein solches Ereignis. Der Bundesgerichtshof hat es als Bedienungsfehler eingeordnet: Das Befüllen des Fahrzeugs mit Betriebsmitteln gehört zur Bedienung, und Schäden aus Bedienungsfehlern sind Betriebsschäden. Die sind vom Kaskoschutz ausgenommen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.2003, Az. IV ZR 322/02. Der Fall: Ein Dieselfahrzeug wurde mit Benzin betankt, unmittelbar danach kam es zum Motorschaden. Die Vollkasko lehnte ab – zu Recht, so das Gericht.

Dasselbe gilt für die Kfz-Haftpflicht: Sie zahlt für Schäden an anderen, nicht am eigenen Fahrzeug.

Zwei Ausnahmen, die man kennen sollte

Brandschaden und Teilkasko. Fängt das Fahrzeug infolge der Fehlbetankung Feuer, kann die Teilkasko einstehen – je nach Vertragsfassung erstreckt sich der Betriebsschaden-Ausschluss nur auf die Vollkasko. Hier lohnt ein Blick in die eigenen Bedingungen.

Nicht grob fahrlässig. Versicherer argumentieren gelegentlich mit grober Fahrlässigkeit. Das OLG Düsseldorf hat dem widersprochen: Die Verwechslung der Zapfpistolen sei nicht grob fahrlässig, sondern könne jedem einmal passieren (Urteil vom 28.10.2008, Az. I-4 U 12/08).

Wenn Ihre Versicherung mit grober Fahrlässigkeit ablehnt, ist das also nicht das letzte Wort.

Fremdes Fahrzeug betankt

Haben Sie das Auto einer anderen Person falsch betankt, sieht es anders aus. Dann geht es nicht um Ihre eigene Kaskoversicherung, sondern um Haftung gegenüber einem Dritten.

Ob die Privathaftpflicht einspringt, hängt vom Einzelfall und von der Vertragsfassung ab – es gibt Gerichtsentscheidungen in beide Richtungen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, bevor Sie zahlen.

Bei Miet- und Firmenwagen greift meist der Vertrag: Viele Mietverträge nehmen Betriebsschäden ausdrücklich von der Haftungsfreistellung aus. Und ein Arbeitgeber kann die Kosten unter Umständen vom Arbeitnehmer zurückfordern – wobei die Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung hier Grenzen zieht.

Was das praktisch bedeutet

Weil kaum jemand den Schaden ersetzt bekommt, zählt vor allem eines: ihn gar nicht erst entstehen zu lassen.

Solange der Motor nicht lief, bleibt es in aller Regel bei einer Unannehmlichkeit statt bei einem Schaden. Abpumpen, Tank spülen, richtig tanken, weiterfahren.

Erst mit dem Startvorgang wird daraus ein Fall, den niemand bezahlt. Das ist der eigentliche Grund für den Satz, der auf jeder unserer Seiten steht: Motor nicht starten.

Häufige Fragen

Zahlt die Vollkasko wirklich nie?

Für den reinen Motorschaden durch Falschbetankung nach der BGH-Rechtsprechung nicht. Einzelne Versicherer bieten allerdings Tarife mit einer ausdrücklichen Einschlussklausel für Fehlbetankung an. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt.

Und wenn ich gar nicht losgefahren bin?

Dann gibt es meist keinen Schaden, über den zu streiten wäre. Das Abpumpen ist eine Dienstleistung, die Sie selbst zahlen – aber es bleibt bei einem überschaubaren Betrag statt bei einer Werkstattrechnung.

Kann ich die Tankstelle in Anspruch nehmen?

In aller Regel nicht. Die Zapfsäulen sind gekennzeichnet, die Auswahl trifft der Fahrer. Anders kann es liegen, wenn eine Säule nachweislich falsch beschriftet oder befüllt war.

Was ist mit Leasingfahrzeugen?

Hier gilt der Leasingvertrag. Viele verpflichten den Leasingnehmer zur Instandhaltung auf eigene Kosten – Betriebsschäden eingeschlossen.

Brauche ich für die Versicherung einen Nachweis?

Sie bekommen von uns eine Rechnung mit Angabe der abgesaugten Menge und des Fahrzeugs. Falls Sie den Vorgang gegenüber Arbeitgeber oder Vermieter belegen müssen, reicht das in der Regel aus.

Hinweis

Diese Seite gibt den Stand der Rechtsprechung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob in Ihrem Fall gezahlt wird, hängt von Ihrem Vertrag und den Umständen ab. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer oder eine Anwältin.

Weiterführend

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