Entsorgung mit behördlicher Erlaubnis
Falsch getankter Kraftstoff ist gefährlicher Abfall. Wir haben die Erlaubnis des Kreises Mettmann, ihn zu sammeln und zu befördern – und übergeben ihn an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb. Auf Wunsch bekommen Sie den Nachweis.
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- NRW, Hessen & Rheinland-Pfalz
Was wir vorweisen können
Erlaubnis zum Sammeln und Befördern von Abfällen
nach § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Erteilt vom Kreis Mettmann, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, am 10.05.2024. Unbefristet.
- Erlaubnis-Nr. 7012B126-02/24
- Beförderer-Nr. E158T0769
- Abfallschlüssel 13 07 03\* – andere Brennstoffe einschließlich Gemische
Dazu der Fachkundelehrgang nach § 5 Abs. 3 AbfAEV, absolviert im April 2024. Er wird regelmäßig wiederholt, wie es die Erlaubnis vorschreibt.
Die Erlaubnis können Sie jederzeit einsehen – wir führen eine Kopie im Fahrzeug mit, wie es die Auflagen verlangen.
Warum das kein Detail ist
Ein Gemisch aus Benzin und Diesel ist nach Abfallrecht gefährlicher Abfall. Wer es transportiert, braucht dafür eine behördliche Erlaubnis – und wer es abgibt, bleibt für die ordnungsgemäße Entsorgung mitverantwortlich.
Das betrifft Sie unmittelbar: Übergeben Sie zwanzig Liter Kraftstoffgemisch an jemanden, der es anschließend in den Gully kippt, ist das nicht nur dessen Problem.
Deshalb fragen Sie ruhig nach – bei uns und bei jedem anderen Anbieter: Haben Sie eine Beförderungserlaubnis? Wie lautet Ihre Beförderernummer? Bekomme ich einen Nachweis?
Wer darauf ausweichend antwortet, sagt damit genug.
Was mit dem Kraftstoff passiert
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Absaugen
Der falsche Kraftstoff wird über den Einfüllstutzen abgesaugt und in einen zugelassenen Behälter überführt.
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Transport
Wir befördern ihn mit behördlicher Erlaubnis. Eine Kopie der Erlaubnis und die Begleitpapiere sind im Fahrzeug.
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Übergabe
Die Übergabe erfolgt an einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb, dokumentiert über das Nachweisverfahren.
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Nachweis
Auf Wunsch erhalten Sie den Entsorgungsnachweis schriftlich.
Häufige Fragen
Sind Sie ein Entsorgungsfachbetrieb?
Nein, und das sagen wir offen. Ein Entsorgungsfachbetrieb ist nach § 56 KrWG von einer Überwachungsorganisation zertifiziert. Wir haben die behördliche Erlaubnis zum Sammeln und Befördern von Abfällen nach § 54 KrWG – die Entsorgung selbst übernimmt ein zugelassener Betrieb.
Bekomme ich den Nachweis automatisch?
Auf Wunsch. Sagen Sie beim Anruf Bescheid. Für Privatkunden ist er selten nötig, für Fuhrparks und Autovermietungen fast immer.
Kostet die Entsorgung extra?
Nein, sie ist im Preis enthalten.
Kann ich den Kraftstoff nicht selbst entsorgen?
Kleinmengen nehmen manche kommunalen Schadstoffsammelstellen an. Bei zwanzig, dreißig Litern Gemisch wird es schwierig – und der Transport im Kofferraum ist weder erlaubt noch ungefährlich.
Kann ich die Erlaubnis einsehen?
Ja. Wir führen eine Kopie im Fahrzeug mit, das schreiben die Auflagen so vor. Fragen Sie den Kollegen vor Ort danach.
Weiterführend
Wer wir sind: Über uns. Was ein Einsatz kostet: Kosten.
Auch beim Tank leerpumpen vor Verkauf oder Stilllegung entsorgen wir den Kraftstoff fachgerecht.